Wohngebäudeversicherung Vergleich: Was leistet sie wirklich?
Wohngebäudeversicherung vergleichen: Was ist versichert, wann zahlt sie nicht – und lohnt sich eine Elementarschadenversicherung? Alles was du wissen musst.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer – und gleichzeitig eine, die kaum jemand wirklich versteht. Bis etwas passiert. Dann zählt jedes Wort im Vertrag.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also alles, was fest mit dem Haus verbunden ist. Klassisch versichert sind:
| Schadenart | Versichert? |
|---|---|
| Feuer / Brand | Ja |
| Blitzschlag | Ja |
| Leitungswasser / Rohrbruch | Ja |
| Sturm (ab Windstärke 8) | Ja |
| Hagel | Ja |
| Überschwemmung / Hochwasser | Nein (Elementar extra!) |
| Erdbeben / Erdrutsch | Nein (Elementar extra!) |
| Glasbruch | Je nach Tarif |
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Was ist NICHT versichert?
Das ist die Frage, die viele erst nach dem Schadensfall stellen. Häufige Ausschlüsse:
- Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser – nur mit Elementarschadenversicherung
- Schäden durch mangelnde Wartung – wer ein marodes Dach hat und es nicht repariert, bekommt den Sturmschaden möglicherweise nicht erstattet
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – wer die Heizung im Winter abstellt und Rohre einfrieren lässt, riskiert Kürzungen
- Schäden am Inventar – dafür ist die Hausratversicherung zuständig
Elementarschadenversicherung: Sinnvoll oder übertrieben?
Seit den Überschwemmungskatastrophen der letzten Jahre (Ahrtal 2021, Bayern 2024) hat diese Frage eine klare Antwort bekommen: sinnvoll – für fast jeden.
Nur 54 % der deutschen Hausbesitzer haben eine Elementarschadenversicherung. Wer in einem potenziellen Überschwemmungsgebiet wohnt, riskiert ohne sie im schlimmsten Fall den Totalschaden ohne Erstattung.
Die Kosten: ca. 100–300 € pro Jahr als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. In Risikogebieten deutlich mehr – oder gar nicht erhältlich.
Prüfe dein Risiko: ZÜRS Geo – Hochwasser-Risikocheck
Gebäudeversicherung kündigen: So geht’s
Du kannst die Wohngebäudeversicherung in mehreren Situationen kündigen:
Ordentliche Kündigung:
- Zum Ende der Versicherungsperiode (meist zum 31.12.)
- Kündigungsfrist: 3 Monate vorher
Außerordentliche Kündigung:
- Nach einem Schadensfall (innerhalb von 1 Monat nach Regulierung)
- Bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung
- Bei Hausverkauf (Versicherung geht auf Käufer über – Käufer kann kündigen)
Vorlage Kündigungsschreiben:
[Dein Name]
[Adresse]
[Datum]
Kündigung meiner Wohngebäudeversicherung
Versicherungsnummer: [Nummer]
Hiermit kündige ich die oben genannte Versicherung ordentlich
zum [Datum] unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Sturmschaden melden: Was tun?
- Sofortmaßnahmen – Schäden provisorisch sichern (Plane aufs Dach), Fotos machen
- Versicherung informieren – sofort, spätestens innerhalb von 72 Stunden
- Nichts wegwerfen – beschädigte Teile aufbewahren bis zur Begutachtung
- Rechnung aufheben – alle Kosten für Notmaßnahmen sind meist erstattungsfähig
Laut GDV wurden 2023 allein durch Sturm- und Hagelschäden Schäden in Höhe von 4,4 Milliarden Euro reguliert. Quelle: GDV – Naturgefahrenreport 2024
Wohngebäudeversicherung vergleichen: Worauf achten?
Nicht jeder günstige Tarif ist schlechter – aber es gibt Unterschiede, die im Schadensfall entscheidend sind:
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert? – wichtig, wird oft vergessen
- Unterversicherungsverzicht – Versicherung verzichtet auf Kürzung bei Unterversicherung
- Aufräum- und Abbruchkosten – oft begrenzt, im Totalschaden relevant
- Neuwertersatz vs. Zeitwert – immer Neuwert wählen
Fazit
Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer keine Option, sondern Pflicht – faktisch, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer zusätzlich keine Elementarschadenversicherung hat, spielt Russisch Roulette mit dem Wert seines Hauses. Vergleiche Tarife, achte auf die Klauseln – und kündige nicht bevor der neue Vertrag unterschrieben ist.