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Wohngebäudeversicherung Vergleich: Was leistet sie wirklich?

Wohngebäudeversicherung vergleichen: Was ist versichert, wann zahlt sie nicht – und lohnt sich eine Elementarschadenversicherung? Alles was du wissen musst.


Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer – und gleichzeitig eine, die kaum jemand wirklich versteht. Bis etwas passiert. Dann zählt jedes Wort im Vertrag.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also alles, was fest mit dem Haus verbunden ist. Klassisch versichert sind:

SchadenartVersichert?
Feuer / BrandJa
BlitzschlagJa
Leitungswasser / RohrbruchJa
Sturm (ab Windstärke 8)Ja
HagelJa
Überschwemmung / HochwasserNein (Elementar extra!)
Erdbeben / ErdrutschNein (Elementar extra!)
GlasbruchJe nach Tarif

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Was ist NICHT versichert?

Das ist die Frage, die viele erst nach dem Schadensfall stellen. Häufige Ausschlüsse:

Elementarschadenversicherung: Sinnvoll oder übertrieben?

Seit den Überschwemmungskatastrophen der letzten Jahre (Ahrtal 2021, Bayern 2024) hat diese Frage eine klare Antwort bekommen: sinnvoll – für fast jeden.

Nur 54 % der deutschen Hausbesitzer haben eine Elementarschadenversicherung. Wer in einem potenziellen Überschwemmungsgebiet wohnt, riskiert ohne sie im schlimmsten Fall den Totalschaden ohne Erstattung.

Die Kosten: ca. 100–300 € pro Jahr als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. In Risikogebieten deutlich mehr – oder gar nicht erhältlich.

Prüfe dein Risiko: ZÜRS Geo – Hochwasser-Risikocheck

Gebäudeversicherung kündigen: So geht’s

Du kannst die Wohngebäudeversicherung in mehreren Situationen kündigen:

Ordentliche Kündigung:

Außerordentliche Kündigung:

Vorlage Kündigungsschreiben:

[Dein Name]
[Adresse]
[Datum]

Kündigung meiner Wohngebäudeversicherung
Versicherungsnummer: [Nummer]

Hiermit kündige ich die oben genannte Versicherung ordentlich
zum [Datum] unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Sturmschaden melden: Was tun?

  1. Sofortmaßnahmen – Schäden provisorisch sichern (Plane aufs Dach), Fotos machen
  2. Versicherung informieren – sofort, spätestens innerhalb von 72 Stunden
  3. Nichts wegwerfen – beschädigte Teile aufbewahren bis zur Begutachtung
  4. Rechnung aufheben – alle Kosten für Notmaßnahmen sind meist erstattungsfähig

Laut GDV wurden 2023 allein durch Sturm- und Hagelschäden Schäden in Höhe von 4,4 Milliarden Euro reguliert. Quelle: GDV – Naturgefahrenreport 2024

Wohngebäudeversicherung vergleichen: Worauf achten?

Nicht jeder günstige Tarif ist schlechter – aber es gibt Unterschiede, die im Schadensfall entscheidend sind:

Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer keine Option, sondern Pflicht – faktisch, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer zusätzlich keine Elementarschadenversicherung hat, spielt Russisch Roulette mit dem Wert seines Hauses. Vergleiche Tarife, achte auf die Klauseln – und kündige nicht bevor der neue Vertrag unterschrieben ist.