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Handwerkerrechnung prüfen: Was darf draufstehen – und was nicht?

Handwerkerrechnung bekommen und das ungute Gefühl, dass da etwas nicht stimmt? So prüfst du Posten für Posten – und so wehrst du dich bei überhöhten Rechnungen.


Die Arbeit ist erledigt, der Handwerker weg – und jetzt liegt eine Rechnung auf dem Tisch, bei der du kurz schlucken musst. Vielleicht ist alles korrekt. Vielleicht auch nicht. So findest du’s heraus.

Was muss auf einer Handwerkerrechnung stehen?

Eine korrekte Rechnung enthält immer:

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Rechnung formell unvollständig – und du kannst Nachbesserung verlangen, bevor du zahlst.

Typische Tricks auf überhöhten Rechnungen

Nicht jeder Handwerker rechnet unehrlich ab. Aber es gibt ein paar Muster, auf die du achten solltest:

Aufgerundete Arbeitszeiten Statt 2,5 Stunden plötzlich 4 Stunden. Vergleiche mit dem, was du tatsächlich beobachtet hast.

Materialpreise weit über Marktpreis Ein Handwerker darf einen Aufschlag auf Material berechnen (üblich sind 10–20 %). Aber wenn eine Schraube plötzlich 8 € kostet, ist das erklärungsbedürftig.

Doppelt berechnete Positionen “Demontage alte Armatur” und “Entfernung Bestandsarmatur” – klingt nach zwei Positionen, ist aber die gleiche Arbeit.

Anfahrtspauschale ohne Vereinbarung Eine Anfahrtspauschale ist legitim – aber nur, wenn sie vorher vereinbart wurde.

Was tun wenn die Rechnung zu hoch ist?

  1. Ruhig bleiben – ein sachlicher Ton löst mehr als Vorwürfe
  2. Schriftlich widersprechen – nenne konkret, welche Positionen du beanstandest
  3. Zahle den unstrittigen Teil – zeigt Kooperationsbereitschaft und vermeidet Mahngebühren auf den klaren Teil
  4. Frist setzen – bitte um eine korrigierte Rechnung innerhalb von 14 Tagen
  5. Handwerkskammer einschalten – bei keiner Einigung hilft die zuständige Handwerkskammer bei der Schlichtung

Verweigere nie einfach die komplette Zahlung ohne Begründung. Das gibt dem Handwerker das Recht, Mahngebühren und im Extremfall Verzugszinsen zu berechnen.

Steuerbonus nicht vergessen

Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt sind steuerlich absetzbar – 20 % der Lohnkosten (nicht Material), maximal 1.200 € pro Jahr. Dafür brauchst du eine ordentliche Rechnung und eine Überweisung (keine Barzahlung).

Fazit

Eine Rechnung, die dich überrascht, muss keine betrügerische sein. Oft sind es Missverständnisse oder ungenaue Auflistungen. Prüf die Positionen ruhig durch, frag nach wo etwas unklar ist – und zahle erst, wenn du die Rechnung verstehst.